ALLERGENKENNZEICHNUNG

Allergenschulung für Mitarbeiter von Gastgewerbebetrieben

Ab 13.12.2014 gilt die Informationspflicht für Allergene bei unverpackten Lebensmitteln.

In Österreich kann die Weitergabe dieser Informationspflicht schriftlich oder mündlich erfolgen.

Wird die Allergeninformation in mündlicher Form auf Anfrage des Gastes weitergegeben, hat die Gastgewerbeunternehmerin/der Gastgewerbeunternehmer jene Person/jene Personen zu bestimmen, die Anfragen im Sinne der Allergeninformation behandelt.

Diese Person/diese Personen sind schulungspflichtig.

Die Durchführung der Personalschulungen hat durch fachlich qualifizierte Experten zu erfolgen,
die in der Lage sein müssen, die entsprechenden Inhalte zu vermitteln.

Folgende Inhalte werden gemäß Schulungsleitlinie bei TMSC von zertifizierten ErnährungswissenschafterInnen vermittelt:

  • Informationen zu Lebensmittelallergien und –intoleranzen
    • „Was ist eine Allergie bzw. Unverträglichkeit“
    • „Welche Auswirkungen hat sie“
    • „Wie wird sie ausgelöst“

  • Informationen zur Liste der allergenen Stoffe gemäß Anhang II der Lebensmittelinformationsverodnung

  • Informationen zur Durchführung der Allergeninformation im Betrieb
    und die Art und Weise der Weitergabe an den Endverbraucher

Nach absolvierter Schulung erhalten Sie:

Zertifikat:
Schulungsnachweis lt. Leitlinie der Österreichischen Codex Kommission

Schulungsunterlagen:
Zur Dokumentation und Auflage im Betrieb


AKTUELLE TERMINE

Individualschulung in Ihrem Betrieb
Termine nach Vereinbarung

Kosten: EUR 120,-- (zzgl. USt) pro Stunde
(Fördermöglichkeit durch Wirtschaftsbund vorhanden - wir informieren hierzu gerne)

Fragen an: allergenfit@tmsc.at

 

www.tmsc.at